Einbruchschutz - Sicherheitstechnik
Der sog. “Einbruchschutz” schützt Sie nicht vor einem Einbruch, sondern soll potenziellen Einbrechern den unerlaubten Zugang zu Ihrem Objekt verhindern bzw. mindestens so erschweren, dass von einem Einbruch abgesehen wird. Die dazu auszuführenden Möglichkeiten unterliegen allerdings auch den gesetzlichen Bestimmungen. Fallgruben, wie z.B. im Mittelalter, mögen zwar wirkungsvoll einem Einbrecher den Zugang in ein Objekt verwehren, sind aber aktuell nicht mehr erlaubt.
In der Regel wollen Einbrecher bei der Planung und Ausführung ihrer “Arbeit” nicht gestört werden, so dass auch ein aufmerksamer Hund Einbrecher abschrecken kann.
Mit moderner Sicherheitstechnik lassen sich Einbrüche weitgehend verhindern.